Testament für die grenzenlose Natur
Ihr Geschenk an künftige Generationen
„Alles hängt mit allem zusammen“, sagte einst Alexander von Humboldt. Dem Gedanken des Universalgelehrten schließen wir uns an. Die drängenden Herausforderungen unseres Planeten wie Globalisierung, Klimawandel und Bevölkerungswachstum spüren wir weltweit. Es liegt an uns, global zu handeln und zu denken, damit die Erde für alle lebenswert bleibt.
Ihr unverbindliches und vertrauliches Beratungsgespräch
Ihr Testament für den internationalen Naturschutz hilft, Tiere, Pflanzen und Naturräume für künftige Generationen zu bewahren. Sei es der Schutz bedrohter Arten wie Nashorn, Tiger und Elefant - oder ganzer Lebensräume, wie die Regenwälder.
Vielleicht denken auch Sie darüber nach, einen Teil Ihres Erbes für künftige Generationen einzusetzen. Das wäre Ihr persönlicher und langfristiger Beitrag für den internationalen Naturschutz. Ihr Testament trägt dazu bei, dass unser Planet ein bewohnbarer Ort bleibt. Ohne dauerhaften und weltweiten Klimaschutz steht unser aller Lebensraum, für Mensch und Tier, auf dem Spiel.
Wir sind für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Sabine Otten unter 030 28 49 84-17 02 oder per Mail an Sabine.Otten@NABU.de
Häufige Fragen
Ihre Testamentsspende für den internationalen Naturschutz ist ein Geschenk für den künftigen Klima-, Arten- und Naturschutz. Ihr Nachlass mag groß oder klein sein – doch seien Sie sich sicher, jeder Beitrag zählt und hilft beim grenzenlosen Naturschutz.
Wir haben für Sie wichtige erste Fragen und Antworten zusammengestellt. Lassen Sie uns gerne darüber ins Gespräch kommen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!
Wann brauche ich ein Testament?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, geht das nur per Testament. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt oder verhindert, dass der Staat erbt.
Mit Ihrem Testament können Sie Freunde und gemeinnützige Organisationen wie die NABU International Naturschutzstiftung bedenken. Wir begleiten Sie gerne auf ihrem Weg dorthin.
Wie kann ich NABU International bedenken?
Sie möchten mit Ihrer Testamentsspende Gutes tun und sich dabei für unsere Natur einsetzen? Dann freuen wir uns, wenn Sie die NABU International Naturschutzstiftung bedenken möchten. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für die Formulierung reicht die Bezeichnung der Stiftung und die Adresse aus, NABU International Naturschutzstiftung, Charitéstraße 3, 10117 Berlin.
Erbe, Miterbe oder Vermächtnis?
Sie können die NABU International Naturschutzstiftung als Erben und alleinigen Rechtsnachfolger oder gemeinsam mit Anderen als Miterben einsetzen. Es ist genauso gut möglich, per Testament ein Vermächtnis auszusprechen. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel mit einem Geldbetrag, einem Schmuckstück oder einer Immobilie.
Wann ist ein Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament muss vollständig per Hand verfasst werden. Es muss mit Datum und Ort versehen sein und Sie müssen es mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Viele Vorteile bietet das notariell geprüfte und im Amtsgericht hinterlegte Testament. Nur dieses ist garantiert fehlerfrei und gültig. Auch ein handschriftliches Testament können Sie im Amtsgericht aufbewahren lassen.
Welche Vorteile bietet das notarielle Testament?
Einzig das notarielle Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird. Der Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie auch in steuerrechtlichen und familienrechtlichen Fragen. Ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung verschlossen aufbewahrt und automatisch im Todesfall eröffnet. Die Kosten sind vergleichsweise überschaubar.
Wohin fließt meine Testamentsspende?
Zuwendungen per Testament sind ein sehr wertvoller Beitrag für unsere Naturschutzarbeit. Ihre Testamentsspende ist für unsere Arbeit sehr wichtig. Denn anders als bei Ihrer Spende, können wir Ihre Testamentsspende in unsere Rücklage geben und bei akutem Bedarf einsetzen. Damit helfen Sie uns und unseren Bestrebungen im internationalen Naturschutz besonders in herausfordernden Zeiten.
Kann ich NABU International Immobilien und Sachgegenstände vererben?
Ja, Sie können NABU International Sachgegenstände und Immobilien vererben oder vermachen. Wir sind in der Verwaltung routiniert und arbeiten dabei, wenn sinnvoll, mit ausgewiesenen Expert*innenen zusammen. Die Erträge kommen so der Natur zugute und werden genauso eingesetzt, wie Sie es möchten.
Nimmt NABU International auch Stifterdarlehen (bzw. rückzahlbare Zuwendungen) an?
Selbstverständlich, die Antwort ist Ja! Für die Umsetzung braucht es etwas Zeit und Vorbereitung – und gegebenenfalls auch eine notarielle Beurkundung. Lassen Sie uns gerne über Ihre Vorstellungen dazu ins Gespräch kommen.
Wo erhalte ich weitere Anregungen und Rat?
Wir sind für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Sabine Otten unter 030 28 49 84-1702.
Die NABU International Naturschutzstiftung ist Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS, eines Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen. Im Nachlass-Portal finden Sie kurze Erklärvideos und interaktive Onlinevorträge zu erbrechtlichen und praktischen Themen im Zusammenhang mit der Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation. Nehmen Sie bei Interesse gern Kontakt mit uns auf.